Feinstaub

Sämtliche in der Luft verteilten Feststoffe werden unter den Begriffen “Staub” oder “Partikel” zusammengefasst.

Für die Gesundheit des Menschen bedeutsam sind vor allem die Feinstäube. Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt.

    • Inhalierbarer Feinstaub PM* 10 : < 10 µm**
    • Lungengängiger Feinstaub PM 2,5 : < 2,5 µm
    • Ultrafeine Partikel UP: < 0,1 µm

*PM: Particulate Matter (deutsch: Schwebstaub)
**µm: Mikrometer (ein Mikrometer ist ein Millionstel Meter, 100 Mikrometer entsprechen der Dicke eines Haares)

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden.  Für die kleineren Partikel PM2,5 gilt ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel.

Feinstaub wird vor allem durch menschliches Handeln erzeugt, z.B. durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, Kraft- und Fernheizwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, bei der Metall- und Stahlerzeugung oder auch beim Umschlagen von Schüttgütern. Er kann aber auch natürlichen Ursprungs sein (beispielsweise als Folge von Bodenerosion). In Ballungsgebieten ist besonders der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Eine weitere wichtige Quelle ist die Landwirtschaft.

Ausführliche Informationen und Messdaten zum Thema Feinstaub liefert das Umweltbundesamt, das Bayerische Landesamt für Umweltschutz und die Landeshauptstadt München.

Quelle: Umweltbundesamt